Unter den Bereich Bankenrecht fallen für uns folgende Aspekte:

  • Haftung der Banken gegenüber Anlegern
  • Haftung der Banken gegenüber Kreditnehmern (z. B. wegen Derivaten oder Kreditkündigung)
  • Streitfälle in Bezug auf Sicherungsrechte, die Banken ausbedungen haben, wie Pfand- und Hypothekenrechte, Kautionen oder nachrangige Darlehen