Gesellschaftsrecht
Teil von ondernemingsrecht
Unter den Bereich Gesellschaftsrecht fallen für uns folgende Aspekte:
- Gründung, Beendigung und Wiederbelebung von juristischen Personen (GmbH, AG, Stiftung, Verein, Genossenschaft) und Personengesellschaften
- Betreuung von Verschmelzungen und Übernahmen
- Due-Diligence-Prüfungen
- Aktiva- und Anteilstransaktionen
- Konflikte zwischen Anteilseignern bzw. Organen juristischer Personen
- Haftung von Vorständen, Geschäftsführern, tatsächlichen Vorgesetzen bzw. Aufsichtsräten
- Beratungsleistungen zur Gründung, juristischen Geschäftstätigkeit und Beendigung einer Einzelunternehmung, eines Vereins, einer Stiftung oder einer Genossenschaft (bitte prüfen, wo die Einzelunternehmung erwähnt wird, ob das unter Gesellschaftsrecht ist)
- Beratung von Unternehmen, die in Schwierigkeiten stecken