Umgebungsrecht
Das Umgebungsrecht bezieht sich auf das physische Lebensumfeld und umfasst unter anderem:
- Raumordnungsrecht
- Umweltrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
Es erstreckt sich insbesondere auf:
- Flächennutzungsplanangelegenheiten
- Abweichungen vom Flächennutzungsplan
- Schäden infolge der Änderung städtebaulicher Planungen
- Nachteilsausgleich
- Baugenehmigungen/Umgebungsgenehmigungen
- Umweltgenehmigungen
- Umweltmeldungen
- Rechtsdurchsetzung und Prozessvertretung bei Beschwerde, Klage und Berufung
Rechtsgebiete
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Robert Ruiter